Webdesign und Webprogrammierung
Geschäftliche E-Mails im Einklang mit RFC 3676 und deutschen Vorschriften
In der Geschäftskommunikation ist es wichtig, sowohl technische Standards als auch rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.
- Formatierung der E-Mail Gemäß RFC 3676, der die Verwendung von "plain text" (reinem Text) in E-Mails beschreibt, sollten wir darauf achten, dass die Zeilenlänge 72 Zeichen nicht überschreitet. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Zitate in E-Mails nicht umbrechen und die Lesbarkeit gewährleistet ist. Verwenden Sie Leerzeilen zwischen Absätzen, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Eine standardgemäße E-Mail-Signatur sollte mit einer Zeile mit ausschließlich zwei Bindestrichen und einem Leerzeichen ("-- ") beginnen. Dies signalisiert dem E-Mail-Client des Empfängers das Ende des Hauptinhalts der E-Mail.
Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur
In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Angaben in ihrer E-Mail-Signatur zu machen, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Diese Anforderungen ergeben sich unter anderem aus dem § 5 des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG). Zu den Pflichtangaben gehören:
- Firmenname: Der vollständige Name des Unternehmens.
- Rechtsform: Die Rechtsform des Unternehmens (z. B. GmbH, AG).
- Sitz des Unternehmens: Die vollständige Adresse des Unternehmens.
- Registerangaben: Die Handelsregisternummer und das zuständige Registergericht.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, die USt-IdNr.
- Vertretungsberechtigte Personen: Namen der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder.
- Hinweis auf die EU-Streitschlichtungsplattform: Bis zum Ablauf des 19. Juli 2025 ist es erforderlich, einen Hinweis und Link auf die EU-Streitschlichtungsplattform in die Signatur aufzunehmen und dann zu entfernen, da es diese Plattform ab dem 20.07.2025 nicht mehr geben wird. Die EU-Kommission hat beschlossen, sie einzustellen, u. a. weil sie kaum genutzt wurde.
Beispielhaft hier meine E-Mail-Signatur als nicht-handelnder Einzelunternehmer mit vorhandener Ust-IdNr.:
-- Markward Kufleitner { webdesign markward } | USt-IdNr.: DE264459681 Zietenstr. 17 B, 26131 Oldenburg https://www.webdesign-markward.de |Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel: +49 441 960 199 3 | Fax: +49 441 30414120 XMPP:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. https://emailselfdefense.fsf.org/de/ Bewerten Sie mich bitte bei Google: https://g.page/webdesign-markward/review Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit- beilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die Einhaltung der technischen Standards und der rechtlichen Anforderungen ist entscheidend für eine professionelle Geschäftskommunikation. Indem Sie die oben genannten Punkte berücksichtigen, stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mails sowohl leserfreundlich als auch rechtlich konform sind. Achten Sie darauf, regelmäßig Ihre E-Mail-Signatur zu überprüfen und anzupassen, um aktuellen gesetzlichen Änderungen gerecht zu werden.
Ein Blick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Stichtag ist der 28.06.2025
Als selbstständiger Webdesigner und Webprogrammierer ist es meine Aufgabe, nicht nur ästhetisch ansprechende, sondern auch funktionale Websites zu erstellen. Ein zunehmend wichtiger Aspekt, der dabei in den Fokus rückt, ist die Barrierefreiheit. Ab Mitte 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umsetzt und damit europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit für Websites schafft. In folgendem Text möchte ich die Wichtigkeit von barrierefreiem Webdesign für die Unternehmenswebsites meiner Kunden beleuchten – insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Aspekte.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Webdesign?
Barrierefreies Webdesign zielt darauf ab, Websites so zu gestalten, dass sie für alle Benutzer zugänglich sind, unabhängig von deren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dies schließt Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sowie kognitiven Beeinträchtigungen ein. Eine barrierefreie Website ermöglicht es jedem, Informationen zu finden, zu navigieren und mit Inhalten zu interagieren.
Joomla! 5: Was ist neu und warum sollten Sie aktualisieren?
Joomla! ist eines der beliebtesten Content-Management-Systeme (CMS) der Welt. Es bietet Ihnen eine flexible und benutzerfreundliche Plattform, um Ihre Website zu erstellen und zu verwalten. Mit Joomla! können Sie alles von einfachen Blogs bis hin zu komplexen Webanwendungen realisieren.
Aber wie jedes andere Softwareprodukt muss auch Joomla! ständig weiterentwickelt werden, um den Anforderungen der modernen Webtechnologien und der Nutzer gerecht zu werden. Deshalb hat das Joomla!-Projekt im Oktober 2023 eine neue Hauptversion veröffentlicht: Joomla! 5.
Joomla! 5 ist die logische Fortsetzung von Joomla! 4, das im August 2021 erschienen ist. Joomla! 5 bringt viele spannende Neuerungen und Verbesserungen mit sich, die Ihre Website schneller, sicherer und attraktiver machen. In diesem Blog-Beitrag möchte ich Ihnen einige der wichtigsten Vorteile von Joomla! 5 gegenüber Joomla! 4 vorstellen.
Weiterlesen: Joomla! Version 5.x – Ein Booster für Ihren Erfolg
I. Support
Einer der wichtigsten Gründe für ein Upgrade auf Joomla! 4.x ist die Tatsache, dass Joomla! 3.x ab Mitte August 2023 keinen Support mehr vom Joomla!-Entwicklungsteam erhalten wird. Das bedeutet, dass alle Sicherheitslücken oder Probleme, die in Joomla! 3.x auftreten, nicht mehr gepatcht werden, wodurch Ihre Website anfällig für Cyberattacken und andere Sicherheitsbedrohungen wird.
Ohne Support wird Joomla! 3.x zunehmend veraltet und inkompatibel mit neuen Webtechnologien. Infolgedessen werden Website-Besitzer Probleme mit ihren Websites haben, wie z. B. langsames Laden, fehlerhafte Funktionen und Kompatibilitätsprobleme mit neueren Webbrowsern und Geräten.
Darüber hinaus erhalten Website-Betreiber ohne Support keine neuen Funktionen oder Verbesserungen, was zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Websites führen kann, die auf Joomla! 4.x aktualisiert haben.
Die Verwendung einer älteren Version eines CMS wie Joomla! 3.x kann mit der Zeit mehr und mehr Probleme verursachen. Mit dem Ende des Supports für Joomla! 3.x ist es wichtiger denn je, auf Joomla! 4.x zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass Ihre Website sicher, aktuell und wettbewerbsfähig bleibt.
Weiterlesen: Drei Gründe, warum Sie Ihre Website auf Joomla! 4.x migrieren lassen sollten
Die Free Software Foundation Europe (FSFE) hat nun im November 2021 das wichtige Thema Android Aftermarket Firmware im Rahmen ihrer Initiative Upcycling Android ganz oben auf ihre Agenda gesetzt.
Die Prozedur des Flashens eines Android Gerätes mit alternativer Firmware ist aber nicht gerade trivial, deshalb biete ich dies meinen Kunden bereits seit geraumer Zeit als Service an. Bitte lesen Sie dazu hier weiter: https://www.webdesign-markward.de/android-custom-rom-installation.html
Auch für alle Oldenburger*innen im Rahmen des RessourcenZentrum Oldenburg bin ich aktiv.
Weiterlesen: Upcycling Android Initiative der Free Software Foundation Europe (FSFE)
Falls Sie schon eine Website und Onlineshop betreiben, kann ich beides für Sie auf den neuesten Stand bringen und für Suchmaschinen optimieren (SEO).
Falls Sie noch keine Website oder Onlineshop betreiben, kann ich beides zeitnah für Sie realisieren und Ihnen bei den ersten Schritten in die Welt des Onlinehandels helfen.
Überarbeiten Sie Ihren Google-Business-Account und füttern Sie den Business-Eintrag mit weiteren aktuellen Informationen.
Eine Chatfunktion auf Ihrer Website könnte ich einrichten, damit Sie mit Ihren Kunden auch außerhalb von Öffnungszeiten kommunizieren zu können.
Android ohne Google – das klingt wie Alster ohne Bier oder Windows ohne Bluescreen. Wer sich ein tolles, neues Handy mit Android kauft, bekommt ungefragt auch Googles Apps dazugeliefert. Die Bequemlichkeit hat einen hohen Preis: Der User bezahlt mit seinen Daten, außerdem verringert der standige Datenaustausch mit Googles Servern die Akkulaufzeit. Aber es geht auch ohne Google-Konto und Play-Store. Wer keine Angst vor viele Stunden Frickelei hat und – je nach Smartphonehersteller – die Garantie riskiert, bekommt ein von proprietären Apps und Google-Konto befreites Smartphone mit ein paar Einbußen.
AOSP enthält nur den quelloffenen Code von Android
Um gleich mal die Überschrift dieses Artikels zurückzunehmen: Android ohne Google gibt es nicht. Selbst das Android Open Source Project (AOSP) wäre ohne Googles Quellcode nicht möglich. AOSP enthält aber eben „nur“ den quelloffenen Code für die Softwaregrundlage von Android. Damit ist es nicht nur die Basis für alternative Android-Distributionen wie LineageOS (früher: CyanogenMod) oder Paranoid, sondern auch die Grundlage für das hier empfohlene „Android ohne Google“.
Selbstverständlich muss für das Smartphone, das von Google befreit werden soll, erst mal ein solches auf AOSP fußendes Custom-ROM existieren. Custom ROMs dürfen bereits aus lizenzrechtlichen Gründen keine Google Apps vorinstallieren. Die Google Apps, kurz GApps, sind proprietäre Software von Google.
Im Zusammenhang mit der #NoHacked Initiative hat Google im März 2017 die Ergebnisse einer Studie zur Sicherheit von Webseiten veröffentlicht.
Die Anzahl erfolgreicher Website-Hacks ist im Jahr 2016 um über 32 % gegenüber 2015 gestiegen.
Zwei Entwicklungen macht Google dafür verantwortlich: Auf der einen Seite gehen Hacker immer aktiver und aggressiver vor, auf der anderen Seite sind immer mehr unsichere Webseiten (Content Management Systeme und Shopsysteme) im Internet zu finden.
Lesen Sie fünf Gründe für Sie, eine Service-Vereinbarung einzugehen…:
Der Google Browser Chrome warnt beim Öffnen einer unverschlüsselten Webseite, dass diese nicht sicher sei. Dies trifft auf Seiten zu, die über das http Übertragsprotokoll ohne SSL Sicherheitszertifikat geöffnet werden und die Möglichkeit der Erfassung von sensiblen Daten bieten.
Man erkennt dies an dem „i“ Symbol in der URL-Leiste. Seit dem Release des Google Chrome Browsers Version 56 im Januar 2017 erscheint zusätzlich die Information „nicht sicher“, falls eine unverschlüsselte Seite empfindliche Daten wie Kreditkartenangaben oder Passwörter abfragt.
Google schreibt in seinem Blog, dass dieses Vorgehen möglicherweise weiter verschärft wird, um die Sicherheit des Users zu gewährleisten.
Weiterlesen: Let's Encrypt - sichern Sie Ihre Domains mit kostenlosen SSL Zertifikaten ab